Ermittlung gewerblicher Flächen
Für die Formulierung eines Mietflächenstandards in Deutschland, werden die begrifflichen Festlegungen der DIN 277 ´Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau´ als Definitionsvorrat verwendet.
Neben der DIN 277 als solcher findet bei gewerblichen Mietflächen zunehmend auch die Richtlinie der gif (MF-G) Anwendung und Akzeptanz.
Gewerblich genutzte Flächen nach DIN 277
Die Summe der Grundflächen aller Grundrissebenen und deren Konstruktive Umschliessung eines Bauwerks bilden die Brutto-
grundfläche. Diese unterteilt sich in die Nettogrundfläche und die Konstruktionsgrundfläche.
Relevant für die Berechnung der Mietfläche ist die Nettogrundfläche.
Bei Anwendung der DIN 277 werden sämtliche Flächen der Netto-grundfläche in Nutz-, Verkehrs- und (technische) Funktionsflächen unterteilt.
Dabei gelten Terassen, Balkone sowie Loggien und Dachgärten voll als Nutzfläche, werden aber seperat aufgelistet. Das gleiche gilt bei Flächen unter Dachschrägen.
Gewerblich genutzte Flächen nach der gif (MF-G)
Neben der DIN 277 findet bei der gewerblichen Mietflächenermittlung zunehmend auch die gif (MF-G) Anwendung und Akzeptanz.
Diese geht mit den Begriffen und Wesenszügen der DIN 277 konform.
Ausgehend von der BGF, also der Bruttogrundfläche gem. DIN 277 werden die Flächen wie folgt gegliedert:
BGF (Bruttogrundfläche) wird unterteilt in
MF-0 (keine Mietfläche) und MF-G (Mietfläche nach gif).
Die MF-G teilt man zudem in
MF-G1 (exklusive Nutzung) und MF-G2 (gemeinschaftl. Nutzung)